Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AS Operations GmbH – Beherbergung / Serviced Apartments · Version 1.0 · Stand: 01.04.2026

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Einbeziehung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments und Wohnungen zur vorübergehenden Beherbergung sowie für hiermit zusammenhängende weitere Leistungen der AS Operations GmbH (nachfolgend „AS").

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn AS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn sie dem Gast vor Abschluss der Buchung in zumutbarer Weise zugänglich gemacht werden. Die jeweils aktuelle Fassung gilt nur für neu abgeschlossene Verträge.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Mit Absendung einer Buchungsanfrage oder Buchung gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch AS zustande, insbesondere durch Buchungsbestätigung in Textform oder durch Bereitstellung einer verbindlichen Buchungsbestätigung im Nutzerkonto bzw. auf der Buchungsplattform.

Angebote von AS sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. AS ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Bucht der Gast lediglich eine Apartment- oder Zimmerkategorie, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Einheit, Lage, Etage oder Grundrissvariante, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.

3. Preise, lokale Abgaben und Widerrufsrecht

Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nicht im Preis enthalten sind öffentliche Abgaben, Beiträge oder Steuern, die nach Gesetz oder kommunaler Satzung zusätzlich anfallen können, insbesondere Beherbergungssteuer, Gästebeitrag oder Kurtaxe. Solche Beträge sind vom Gast gesondert zu tragen, soweit sie nicht bereits in der Buchungsstrecke ausgewiesen und eingerechnet wurden.

Bei Fernabsatzverträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht bei Angabe eines spezifischen Termins oder Zeitraums grundsätzlich kein Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

4. Zahlung, Fälligkeit und Aufrechnung

Der vereinbarte Übernachtungspreis ist – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung oder einer abweichenden Buchungskanalregelung – im Voraus fällig.

AS kann zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche vor Anreise die vollständige Zahlung, eine Teilvorauszahlung oder eine gültige Zahlungsmittelsicherheit verlangen. Erfolgt eine geschuldete Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist AS nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

AS akzeptiert die in der jeweiligen Buchungsstrecke ausgewiesenen Zahlungsmittel. Eine Barzahlung vor Ort ist nur möglich, wenn AS dies ausdrücklich anbietet.

AS ist berechtigt, fällige und vom Gast zu vertretende Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag oder aus gesetzlicher Haftung des Gastes – insbesondere wegen Zusatzleistungen, Schäden, Sonderreinigung, Schlüsselverlust oder Vertragsverletzungen – über das hinterlegte Zahlungsmittel abzurechnen, soweit dies rechtlich zulässig ist und der Gast zuvor oder unverzüglich danach in Textform über Grund und Höhe der Belastung informiert wird.

Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5. Stornierung durch den Gast, Nichtanreise (No-Show) und vorzeitige Abreise

Es gelten die im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder auf der genutzten Buchungsplattform ausgewiesenen Stornierungsbedingungen. Soweit dort eine kostenfreie Stornierung vorgesehen ist, kann der Gast innerhalb der dort genannten Frist kostenfrei stornieren.

Besteht kein kostenfreies Stornierungsrecht mehr oder erscheint der Gast ohne wirksame Stornierung nicht zur Anreise, bleibt der Anspruch von AS auf die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen. AS muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Belegung anrechnen lassen.

AS ist berechtigt, den ihr verbleibenden Schaden für reine Übernachtungsleistungen pauschal mit 90 % des vereinbarten Übernachtungsentgelts anzusetzen, sofern die Einheit nicht anderweitig vermietet werden konnte. Gesondert ausgewiesene, einmalige Reinigungsentgelte werden nur geschuldet, soweit sie tatsächlich angefallen sind. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei mehrtägigen Buchungen ohne Anreisebenachrichtigung kann AS die gebuchte Einheit ab 10:00 Uhr des auf den vereinbarten Anreisetag folgenden Tages anderweitig vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.

Reist der Gast vorzeitig ab, bleibt der Vergütungsanspruch von AS nach Maßgabe der vorstehenden Absätze bestehen.

6. Anreise, Abreise, Check-in und Check-out

Die gebuchte Einheit steht dem Gast am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung, soweit nicht in der Buchungsbestätigung oder Hausinformation eine abweichende Check-in-Zeit mitgeteilt wird. Am Abreisetag ist die Einheit bis 10:00 Uhr vollständig geräumt zurückzugeben, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Ein Anspruch auf Early Check-in oder Late Check-out besteht nicht. Soweit AS einem Early Check-in oder Late Check-out zustimmt, kann AS hierfür die in der Buchungsstrecke, Hausordnung oder individuellen Vereinbarung ausgewiesene Zusatzvergütung verlangen.

Überschreitet der Gast die Check-out-Zeit ohne Zustimmung, kann AS den hierdurch entstehenden Mehraufwand und Schaden geltend machen.

7. Kaution / Sicherheitsleistung

AS ist berechtigt, vor Anreise oder bei Check-in eine angemessene Kaution oder Sicherheit zu verlangen, soweit dies in der Buchungsstrecke, im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder in einer Individualvereinbarung ausgewiesen ist. Die Sicherheitsleistung kann insbesondere durch Vorautorisierung eines Zahlungsmittels oder durch gesonderte Zahlung erbracht werden.

AS rechnet die Kaution nach Beendigung des Aufenthalts innerhalb angemessener Frist ab und zahlt ein etwaiges Guthaben an den Gast zurück, soweit keine fälligen Gegenansprüche bestehen.

8. Nutzung der Einheit, Belegung, Weitergabe und Hausordnung

Die überlassene Einheit darf ausschließlich zu vorübergehenden Beherbergungszwecken und nur durch die in der Buchung angegebene Personenzahl genutzt werden. Eine Überbelegung ist unzulässig.

Die Unter- oder Weitervermietung, die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte, die Nutzung zu gewerblichen, sittenwidrigen oder rechtswidrigen Zwecken sowie die Nutzung für Veranstaltungen, Partys, Foto- oder Video-Produktionen oder sonstige Versammlungen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von AS untersagt.

Der Gast hat die Hausordnung sowie alle objektbezogenen Hinweise, Sicherheits-, Brandschutz- und Nutzungsvorgaben einzuhalten. Die Hausordnung ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages.

9. Rauchverbot, Lärm, Sicherheits- und Hausrechtsverstöße

Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Apartments sowie gemeinschaftlichen Innenbereiche Nichtraucherbereiche. Das Verbot umfasst auch E-Zigaretten, Shishas, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte.

Ruhezeiten und örtliche Lärmschutzvorgaben sind einzuhalten. Partys, exzessive Lärmentwicklung und sonstige Störungen anderer Hausbewohner oder Nachbarn sind untersagt.

Der Gast darf Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen, Notausgänge, Rauchwarnmelder, Feuerlöscher, Türsysteme, Schließtechnik, Lärmsensoren oder sonstige Schutzvorrichtungen weder blockieren, manipulieren noch außer Betrieb setzen.

Bei schuldhaften Verstößen kann AS den hierdurch konkret entstandenen Schaden sowie erforderliche Zusatzkosten verlangen. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße berechtigen AS nach vorheriger Abmahnung, in gravierenden Fällen auch ohne Abmahnung, zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages und zur Ausübung des Hausrechts.

10. Schlüssel, Zugangsmittel und Parkberechtigungen

Überlassene Schlüssel, Schlüsselkarten, Transponder, digitale Zugangsmittel, Parkausweise oder sonstige Zugangsträger sind sorgfältig aufzubewahren und spätestens bei Abreise entsprechend den Anweisungen von AS zurückzugeben.

Bei Verlust, Beschädigung oder Nicht-Rückgabe haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Schäden, insbesondere für Austausch von Schließzylindern, Schließanlagen, Fernbedienungen oder Parksystemen, bleiben unberührt.

Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande. AS haftet für auf dem Stellplatz eingetretene Schäden nur nach Maßgabe von Ziffer 14.

11. Pflichten des Gastes, Mängelanzeige und Haftung des Gastes

Der Gast hat die Einheit, das Inventar und Gemeinschaftsflächen pfleglich zu behandeln, ausreichend zu lüften und zu heizen sowie übermäßige Verschmutzungen zu vermeiden.

Offensichtliche Mängel, Schäden oder Funktionsstörungen sind AS unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Gast eine zumutbare Anzeige schuldhaft, haftet er für daraus entstehende Mehrschäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden und Folgeschäden, die er, seine Mitreisenden, Besucher oder sonstige Personen, denen er den Zugang schuldhaft ermöglicht, zu vertreten haben.

Bei außergewöhnlicher oder vertragswidriger Verschmutzung kann AS eine zusätzliche Reinigungsvergütung nach tatsächlichem Aufwand oder nach einer angemessenen, transparenten Pauschale verlangen; dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

12. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur gestattet, wenn AS dies vorab ausdrücklich in Textform erlaubt hat oder die jeweilige Einheit als haustiergeeignet ausgewiesen ist. Nicht unter diese Zustimmungspflicht fallen erforderliche Assistenzhunde im rechtlich gebotenen Umfang.

Bei unzulässigem Mitbringen eines Tieres kann AS nach erfolgloser Aufforderung zur Abhilfe den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und den hierdurch entstehenden Schaden oder Reinigungsmehraufwand geltend machen.

13. Internetnutzung

AS stellt – soweit vorhanden – einen Internetzugang im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Ein Anspruch auf jederzeitige störungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.

Der Gast darf den Internetzugang nicht rechtswidrig nutzen. Untersagt sind insbesondere Urheberrechtsverletzungen, das Abrufen oder Verbreiten strafbarer Inhalte sowie jede missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Nutzung. Der Gast stellt AS von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung beruhen.

14. Haftung von AS

AS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von AS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet AS unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit AS einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen oder zwingend gesetzlich gehaftet wird.

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet AS nach den gesetzlichen Vorschriften. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sollten nur nach gesonderter Vereinbarung oder unter Nutzung ausdrücklich angebotener Sicherungsmöglichkeiten eingebracht werden.

15. Kündigung / Rücktritt durch AS aus wichtigem Grund

AS ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. höhere Gewalt oder andere von AS nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
  2. Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben zu Identität, Zahlungsfähigkeit oder Aufenthaltszweck vorgenommen werden,
  3. die Einheit vertragswidrig genutzt wird, insbesondere entgegen Ziffer 8 oder 9,
  4. der Gast eine vereinbarte oder berechtigt verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach angemessener Fristsetzung nicht leistet,
  5. die Sicherheit von Personen, Objekt oder Nachbarschaft gefährdet wird oder erhebliche Störungen des Hausfriedens eintreten.

Im Fall einer berechtigten Kündigung oder eines berechtigten Rücktritts durch AS bleiben bereits entstandene Vergütungs- und Schadensersatzansprüche von AS unberührt.

16. Identitätsprüfung, Melderecht und Datenschutz

AS ist berechtigt, vor oder bei Check-in die zur Vertragsdurchführung, Betrugsprävention, Einhaltung gesetzlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen erforderlichen Gäste- und Kontaktdaten zu erheben und zu verarbeiten.

Soweit nach geltendem Melderecht oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften eine Identitätsprüfung, ein Meldeschein oder die Vorlage eines Identitätsdokuments erforderlich ist, hat der Gast die hierfür notwendigen Angaben und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.

Soweit AS Verfahren zur Betrugsprävention, Zugangskontrolle, Videoüberwachung in zulässigen Bereichen oder Lärmmessung einsetzt, erfolgt dies ausschließlich nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzgesetze. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

17. Fundsachen

Zurückgelassene Gegenstände werden von AS nur im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten bearbeitet und – auf Anfrage des Gastes – gegen Erstattung der Versand- und Bearbeitungskosten an die vom Gast benannte Adresse versandt. AS bewahrt Fundsachen für einen angemessenen Zeitraum auf; verderbliche oder hygienisch bedenkliche Gegenstände können sofort entsorgt werden.

18. Verbraucherschlichtung

AS ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.

19. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Buchungsbestätigung oder dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden haben Vorrang.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von AS.

Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von AS.

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Gast dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.