Hausregeln

AS Operations GmbH · Diese Hausregeln ergänzen den Beherbergungsvertrag und die AGB.

1. Check-in und Check-out

Check-in ist ab 15:00 Uhr, Check-out spätestens bis 10:00 Uhr. Ein früherer Check-in oder späterer Check-out ist nur nach vorheriger Zustimmung und bei Verfügbarkeit möglich. Bei verspäteter Räumung der Wohnung können zusätzliche Kosten nach Maßgabe der AGB entstehen.

2. Nutzung der Wohnung

Die Wohnung darf ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt werden. Die Nutzung zu gewerblichen Zwecken, für Veranstaltungen, Partys, Foto- oder Videoaufnahmen zu kommerziellen Zwecken oder für sonstige nicht vertragsgemäße Zwecke ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von AS zulässig.

3. Belegung und zusätzliche Gäste

Die Wohnung darf nur von der in der Buchung angegebenen Anzahl an Gästen genutzt werden. Zusätzliche oder nicht angemeldete Übernachtungsgäste bedürfen der vorherigen Zustimmung von AS. Im Fall einer unzulässigen Mehrbelegung kann AS die gesetzlichen und vertraglichen Rechte geltend machen.

4. Nachtruhe, Lärm und Partys

Auf die Nachbarschaft und andere Hausbewohner ist jederzeit Rücksicht zu nehmen. Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind ruhestörende Geräusche zu vermeiden. Partys, Feiern, Versammlungen und sonstige störende Zusammenkünfte sind in der Wohnung sowie in Gemeinschaftsflächen nicht gestattet.

5. Rauchverbot

Sämtliche Wohnungen sowie alle Gemeinschaftsflächen sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen ist nur dort gestattet, wo dies ausdrücklich erlaubt und entsprechend gekennzeichnet ist. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabakerhitzer und vergleichbare Geräte. Bei Verstößen kann AS die erforderlichen Sonderreinigungs-, Geruchsneutralisations-, Reparatur- sowie ggf. Ausfallkosten nach Maßgabe der AGB geltend machen.

6. Sicherheit

Notausgänge, Fluchtwege, Feuerlöscher, Rauchmelder und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert, entfernt, beschädigt oder manipuliert werden. Das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen von Brandmeldungen oder sonstigen Sicherheitseinsätzen kann zu einer Kostenhaftung nach den gesetzlichen Vorschriften und den AGB führen.

7. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von AS gestattet. Hiervon unberührt bleiben gesetzlich zulässige Rechte in Bezug auf Assistenzhunde. Zur organisatorischen Vorbereitung wird in diesem Fall um vorherige Mitteilung gebeten. Bei nicht genehmigter Tierhaltung kann AS erforderliche Zusatzreinigungs- oder Schadenskosten nach Maßgabe der AGB geltend machen.

8. Schlüssel, Zutrittsmedien und Zugangsdaten

Überlassene Schlüssel, Schlüsselkarten, Fernbedienungen, Parkausweise oder digitale Zugangsdaten sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Verluste oder Funktionsstörungen sind AS unverzüglich mitzuteilen. Kosten für Ersatz und notwendige Sicherungsmaßnahmen richten sich nach den AGB und den gesetzlichen Vorschriften.

9. Sorgfaltspflicht und Schäden

Die Wohnung, das Inventar sowie gemeinschaftlich genutzte Bereiche sind pfleglich zu behandeln. Schäden, Mängel oder außergewöhnliche Verschmutzungen sind AS unverzüglich mitzuteilen. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften und den AGB für Schäden, die durch ihn selbst oder seine Besucher schuldhaft verursacht werden und über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen.

10. Sauberkeit und Zustand bei Abreise

Die Wohnung ist bei Abreise in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Hierzu gehören insbesondere das sichere Verschließen der Wohnung, das ordnungsgemäße Hinterlassen der überlassenen Zutrittsmedien sowie die übliche Grundordnung. Außergewöhnliche Verschmutzungen oder ein Zustand, der eine Sonderreinigung erforderlich macht, können zusätzliche Kosten nach Maßgabe der AGB auslösen.

11. Internetnutzung

Sofern ein Internetzugang zur Verfügung gestellt wird, darf dieser nur rechtmäßig genutzt werden. Insbesondere untersagt sind rechtswidrige Downloads, das Verbreiten urheberrechtsverletzender Inhalte sowie sonstige missbräuchliche oder strafbare Nutzungen. Bei Verstößen kann AS den Zugang sperren und weitere Rechte nach Maßgabe der AGB geltend machen.

12. Lärmsensoren und Videoüberwachung

Soweit in der Wohnung Lärmsensoren installiert sind, dienen diese ausschließlich der Erkennung übermäßiger Lautstärke. Es erfolgt keine Aufzeichnung von Gesprächen oder sonstigen Audioinhalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. In Eingangsbereichen, Außenbereichen oder sonstigen gemeinschaftlich genutzten Flächen kann eine Videoüberwachung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Weitere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von AS.

13. Verstöße gegen die Hausregeln

Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen diese Hausregeln können nach Maßgabe des Vertrags, der AGB und der gesetzlichen Vorschriften zu einer außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsverhältnisses, zum Hausverweis sowie zu Schadensersatzansprüchen führen.